AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalglobal GmbH
(Stand 11.08.2014)
1. Grundsätzliches
Personalglobal bietet im Sinne dieser AGB folgende Recruitingleistungen:
- Direct Search nach zuvor erteiltem Suchmandat
- Vermittlung qualifizierter Kandidaten ohne vorherige Exklusivbeauftragung
Personalglobal arbeitet bei allen Suchmandaten auf der Grundlage definierter Prozesse und Qualitätsstandards. Diese stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die konkrete Vorgehensweise wird, je nach Projekt und Anforderung, individuell mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung entsprechend schriftlich festgehalten. Basis jedes Projektes ist ein individuelles Anforderungsprofil, das jeweils zum Projektstart, gemeinsam mit dem jeweiligen Kunden, abgestimmt wird. Darin werden die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den künftigen Stelleninhaber beschrieben. Ändert sich während des Projektverlaufs etwas an diesen Anforderungen, wird dies erneut abgestimmt und die Änderung im Anforderungsprofil dokumentiert.
Für alle mit Personalglobal abgeschlossene Personalberatungsaufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich als verbindliche Ergänzung zu dem jeweiligen Vertrag für jedes Projekt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Personalglobal.
Personalglobal wird zu keiner Zeit kundenbezogene Daten und Informationen weitergeben, es sei denn, es dient der Erfüllung des Auftrages und wurde mit dem Kunden abgestimmt. Die dem Kunden von Personalglobal überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
2. Mitwirkungspflichten
Der Kunde benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde gegenüber Personalglobal keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu Personalglobal jeder Mitarbeiter des Kunden zur Vertretung des Kunden als bevollmächtigt.
3. Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, Personalglobal unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zu übermitteln. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
4. Honorar und sonstige Leistungen
Das Honorar und die Fälligkeit der Teilbeträge werden individuell für jedes Suchmandat vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttojahreseinkommen des zukünftigen Mitarbeiters und nach dem Schwierigkeitsgrad des Suchmandates. Im Bereich der Personalvermittlung wird mit dem Kunden ein Honorar abgestimmt, das konkret im Kandidatenprofil genannt wird.
Das Bruttojahresgehalt beinhaltet sämtliche geplanten Zahlungen (z.B. monatliche Bezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Tantieme, Prämien und den monetären Gegenwert eines Dienstwagens) auf Basis des ersten Beschäftigungsjahres.
Wurde zwischen dem Kunden und Personalglobal keine konkrete Honorarvereinbarung gemäß Ziffer 4 vereinbart, so berechnet Personalglobal je Einstellung einen Honorarsatz von 30 % des oben definierten Bruttojahresgehaltes für den jeweiligen Kandidaten.
Sollten aus einem Suchauftrag weitere Kandidaten – entweder für die zu besetzende Position oder auch für andere Positionen eingestellt werden – so werden für jede weitere Einstellung 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehaltes für die jeweilige Position berechnet.
Sonstige Kosten, wie Reise- und Kommunikationskosten, werden individuell über eine Kostenpauschale, je nach zu erwartendem Aufwand, zu Projektbeginn berechnet. Reisekosten, die Kandidaten Personalglobal berechnen, werden an den Kunden weiterbelastet.
Das Mindesthonorar für die Einstellung eines Kandidaten liegt unabhängig vom Jahresgehalt bei 10.000,00 €.
Wird ein durch Personalglobal eingereichter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat Personalglobal Anspruch auf das entgangene Honorar.
5. Selbstverpflichtung
Personalglobal verpflichtet sich bei Direct Search-Kunden, den Such- und Auswahlprozess so lange zu betreiben bis ein geeigneter Kandidat verpflichtet wird bzw. Einigkeit darüber besteht, dass alle Möglichkeiten der Suchbemühungen erschöpft sind und das Projekt abgeschlossen werden kann.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort, ohne Abzüge zahlbar. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsbeträgen hinzuzurechnen.
7. Haftung
Personalglobal wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen. Sollte dem Kunden trotzdem durch die Arbeit von Personalglobal ein Schaden entstehen, so gilt für Personalglobal, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Folgende:
Personalglobal haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Kunden an Personalglobal gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.
Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet Personalglobal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet Personalglobal nur bis zur Höhe des Schadens, der für Personalglobal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller Personalglobal bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände, voraussehbar war.
8. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Wiesbaden. Daneben ist Personalglobal auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.